Ihre Benefits eines freiberuflichen Mitarbeiters
Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb viele große und kleine Unternehmen auf Lohnarbeit setzen. Schauen Sie sich folgende Kostenaufstellung an und entscheiden Sie selbst.
Kosten und Kostenart eines Arbeitgebers bei einem Angestellten
· Rentenversicherung - 9,35%
· Gesetzliche Krankenversicherung - 7,3%
· Arbeitslosenversicherung - 1,5%
· Pflegeversicherung - 1,175%
· Gesetzliche Unfallversicherung - 1,6%
Rechnet man noch die Umlagen U1-U3 plus die BG Beiträge dazu, ergibt es einen Beitrag vom Arbeitgeber ~ 25% zusätzlich zum Bruttolohn des AN.
Darüber hinaus können folgende Kosten für den Arbeitgeber anfallen
· Lizenzkosten für Software
· Arbeitskleidung
· Beiträge zu Berufsgenossenschaften
· Fahrt- und Reisekostenerstattungen
· Lohnfortzahlungen für Feiertage und Krankheitstage
· Urlaubsgeld
· Weihnachtsgeld
· Erfolgsbeteiligungen
· Vermögenswirksame Leistungen
· Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit
· Aus- und Weiterbildungskosten
Hier entstehen zusätzliche 10% oder mehr an Arbeitgeberanteil. Insgesamt hat der Arbeitgeber also mind. 35% (Faktor 1.35) zusätzlich zu den eigentlichen Lohnkosten des Arbeitnehmers zu entrichten.
Beispielrechnung
Angenommen ein erfahrener Konstrukteur verdient 5600 € Bruttolohn. Monatlich verdient er durch seine geleisteten Überstunden zusätzliche 750€ im Durchschnitt und kriegt noch ein Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld jeweils zu 100% von seinem Bruttolohn.
5600€ x 12 + 750€ x 12 + 5600€ + 5600€ = 87.400 € Jahresverdienst Arbeitnehmer
d.h. der Arbeitgeber hat folgende Kosten jährlich zu tragen: 87.400€ x Faktor 1.35 = 117.990 €
Rechnet man den Betrag auf 1596 Stunden / Jahr herunter, bei durchschnittlichen 38-Stunden-Woche, macht es einen Stundensatz von
74 €/Std.
Nutzen Sie die Vorteile eines freiberuflichen Freelancers zum gleichen Preis:
- erhöhte betriebliche Flexibilität
- kleineres Risiko
- weniger Verwaltungsaufwand
- keine Softwarelizenzen, extra Arbeitsplatz, ect.
- Unabhängigkeit von Tarifverträgen
- Kein Kündigungsschutz gegenüber AN
- Keine Beiträge an Berufsgenossenschaft
- Kein Anspruch auf Urlaub, Erziehungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o.Ä.
- Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Motivation sind bei freien Mitarbeitern beträchtlich höher
- zeitlich unbegrenzte Kooperation durch Unternehmensform GmbH - einer juristischen Person kann keine "Scheinselbstständigkeit" vorgeworfen werden